mietrechtEnergierecht

Ihre Ansprechpartnerinnen: Eva-Martina Schneider-Borgert

Unsere Kanzlei ist aufgrund langjähriger Tätigkeit im Energierecht auf die Vertretung von überregionalen und regionalen Netzbetreibern und Energieversorgungsunternehmen, insbesondere von Stromversorgern und Fernwärmeerzeugern, spezialisiert.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Anwendung und Umsetzung wechselnder rechtlicher Vorgaben des EnWG sowie der dazugehörigen Verordnungen, wie NAV, StromGVV, AVBFernwärmeV und des EEG mit seinen stets wechselnden Anforderungen.

Darüber hinaus stehen wir unseren Mandanten auch in allen gesellschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen zur Seite, wie auch in Fragen der Entflechtung, der Unternehmensorganisation, des Vertragsmanagements und der Erstellung von AGB. Dazu gehören auch Beteiligungserwerb oder –verkauf und die diesbezügliche Vertragsgestaltung und –verhandlung.

Das Zusammenspiel von Technologie, Rechtslage und wirtschaftlich-unternehmerischer Betrachtung aus der Perspektive unseres Mandanten hat einen hohen Stellenwert in unserer Fallbearbeitung.

Hierbei helfen wir den Energieversorgungsunternehmen sowohl bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden. Wir unterstützen sie bei aktuellen rechtlichen Fragen in ihrer täglichen Arbeit, z.B. im Bereich des Forderungs- und Inkassomanagements im laufenden Geschäftsverkehr, aber auch im Falle der Insolvenz des Energiekunden.

Das wichtige Feld der laufenden, auch sehr kurzfristigen Beantwortung von tagesaktuellen Fragen der Mitarbeiter unserer Mandanten wickeln wir auf kurzen Dienstwegen, meist in direkter E-Mail-Korrespondenz oder telefonisch ab.

In Fragen der Preisproteste sind wir ebenso Ansprechpartner wie bei aktuellen Problemen der Versorgungssperre und deren Duldungsverfahren.

Die weit reichenden Fragestellungen der Kundenbeziehung im Rahmen der Erneuerbaren Energien, z.B. der Photovoltaik, Windenergie oder Biomasse sind unsere tägliche Arbeit. Das betrifft auch die Handhabung der schnelllebigen gesetzlichen Vorgaben dazu, wie des EEG in der jeweils geltenden Fassung und der dazu ergangenen Rechtsprechung und Voten der Clearingstelle.

Neben der rechtssicheren Beratung und Vertretung streben wir vor allem auch sinnvolle wirtschaftliche Lösungen nach der speziellen Fallkonstellation und Tragweite an. Wir achten hier besonders auf die laufende transparente Darstellung rechtlicher und auch finanzieller Auswirkungen verschiedener Handlungsvarianten für unsere Mandanten.