erbrecht Erbrecht, Stiftungsrecht, Unternehmensnachfolge

Ihre Ansprechpartner: Götz von Borries

Die rechtssichere und wirtschaftlich einwandfreie Übertragung von Vermögen und insbesondere von Unternehmen auf die nächste Generation ist in vielen Fällen ein komplexes, aber nicht unlösbares Problem. Hier rechtzeitig den richtigen Weg zu gehen und auch die Möglichkeiten zu nutzen, die das Schenkungsrecht bietet, ist auf jeden Fall besser, als die Regelung auf die lange Bank zu schieben und alles dem Zufall zu überlassen. Ferner werden hier die Themen „Patientenverfügung“, „Betreuungsvollmacht“ und „Vorsorgevollmacht“ behandelt, ebenso das Behindertentestament, welches seine ganz eigenen Gesetzmäßigkeiten hat. Auch eröffnet die seit dem 17.08.2015 geltende Europäische Erbrechtsverordnung neue Möglichkeiten der Gestaltung des Nachlasses und bietet insbesondere bei Nachlässen mit Auslandsbezug teilweise deutliche Vereinfachungen.

Als Teil der Nachlassregelung ist auch immer wieder die Gründung einer Stiftung eine Option. Die sowohl für denjenigen, der keine Erben hat, seinen Nachlass aber bereits zu Lebzeiten oder im Todesfall in seinem Sinne geregelt wissen möchte. Die Gründung einer Stiftung ist u.a.für all jene eine Option, die mit Ihrem Vermögen auch über den Tod hinaus gemeinnützige Ziele verfolgen wollen. Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Unternehmensnachfolge in Form einer Familienstiftung. Diese kommt zur Anwendung, wenn das Unternehmen in seinem Bestand über Generationen erhalten werden soll.

Wir beraten und unterstützen sie hierbei von der Planung und rechtlichen Gestaltung über die Stiftungsgründung bis hin zur Umsetzung und weiteren Begleitung der Stiftung während ihres Bestehens.