StrafrechtStrafrecht und Jugendstrafrecht

Ihr Ansprechpartner: Evgenij Mansurov

Auf Grund unserer Kompetenz sind wir in der Lage, unsere Mandanten und Mandantinnen im Zusammenhang mit Straftaten effektiv zu verteidigen oder ihre Interessen im Rahmen der Nebenklage als Geschädigte zu vertreten.

Leitgedanke des Jugendstrafrechts ist die sogenannte Spezialprävention. D.h., dass es bei der Ahndung der Straftaten, die durch die Jugendlichen, aber auch in bestimmten Fällen durch die Heranwachsenden begangen worden sind, der das allgemein übliche Sühneprinzip keine Anwendung findet, sondern vordergründig die Erziehungszielsetzung zu verfolgen ist.
Allerdings gelten für die Feststellung der Schuld der jugendlichen Straftäter die gleichen strengen prozessualen Voraussetzungen wie in einem Strafverfahren gegen die Erwachsenen, wobei die Möglichkeiten einer Einstellung des Strafverfahrens wesentlich breiter gefächert sind. Darüber hinaus haften den Jugendstrafverfahren viele Besonderheiten an, wie z.B. grundsätzliche Nichtöffentlichkeit der Hauptverhandlungen, aber auch der Ausschluss einer Nebenklage.

Gern übernehmen wir die Vertretung von Jugendlichen in allen Stadien des Jugendstrafverfahrens.