wirtschaftWirtschafts- und Vertragsrecht

Ihre Ansprechpartner:  Eva-Martina Schneider-Borgert, Götz von Borries und Evgenij Mansurov

Wir beraten unsere Mandanten umfassend im Alltagsleben des Wirtschaftsrechts, und zwar dem kompletten Vertragsrecht einschl. Handelsrecht in Deutsch und Englisch, dem gewerblichen Rechtsschutz, dem Gewährleistungs- und Haftungsrecht, dem Transportrecht und dem Vergaberecht. Der Forderungseinzug ist aufgrund hoher Routine ein wichtiges Standbein unserer Arbeit. Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen in allen Vertragsfragen, gleich welcher Art, prüfen oder konzipieren Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  für die unterschiedlichsten, auch kompliziertesten Fälle.

Das umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Vertragsrecht einschl. Handelsrecht: Gestaltung von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen für den Einzelfall wie auch Entwurf von Vertragsmuster für den Regelfall, Lohnfertigungsverträge, Vertriebsverträge einschließlich Rahmenlieferverträge, Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Provisionsverträge, Lizenzverträge, Franchise-Modelle, Kooperationsverträge für Zulieferungen und Entwicklungen. Von Kfz-Kaufverträge  über Darlehensverträge bis hin zu Nutzungsverträgen, Treuhandverträgen etc. inklusive der dafür erforderlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • gewerblicher Rechtsschutz: Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Schuldner von Gewährleistungs- und Haftpflichten, Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche Dritter dem Grunde nach und in der Anspruchshöhe
  • Gewährleistungs- und Haftungsrecht: Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Schuldner von Gewährleistungs- und Haftpflichten, Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche Dritter dem Grunde nach und in der Anspruchshöhe
  • Transportrecht: Frachtrecht, Speditionsverträge, Haftungsfragen
  • Vergaberecht: Verfahrensbegleitung und Unterstützung bei unberechtigter Ablehnung in einer Ausschreibung nach Vergabeverordnung
  • Vertragsverhandlung: Begleitung und Führung von Vertragsverhandlungen, Vorbereitung, Moderation, Gestaltung, Nachbereitung und Abschluss, Einschaltung von eventuell notwendigen Notaren, Vollzug des Abschlusses
  • Vertragsumsetzung: Prüfen und Bewerten eigener Ansprüche, Geltendmachen und Durchsetzen vertraglicher Ansprüche beim Vertragsgegner, Abwehr unberechtigter fremder Ansprüche, Schadensberechnung und behebung inklusive Abschluss von Vergleichen
  • Gerichtliche Durchsetzung: Beantragung von Mahnbescheiden, Durchführung von Beweissicherungsverfahren und Klageverfahren in erster und zweiter Instanz sowie Ausschöpfung sämtlicher Rechtsbehelfe bis hin zur Zwangsvollstreckung.
  • Arbeitsrecht: siehe gesondertes Rechtsgebiet auf der linken Seite
  • Gesellschafts- und Unternehmensrecht: siehe gesondertes Rechtsgebiet auf der linken Seite
  • Inkasso: siehe gesondertes Rechtsgebiet auf der linken Seite